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Compliance

Transparenzdaten/Veröffentlichung

Als Mitgliedsunternehmen des Vereins "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG e.V.)" legt die Biotest AG großen Wert auf eine transparente Dokumentation unserer Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens und hat sich daher den Transparenzregeln des AKG e. V. unterworfen.

Danach verpflichtet sich die Biotest AG, alle vermögenswerten Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise (HCPs - Health Care Professionals) und an Organisationen im Gesundheitswesen (HCOs - Health Care Organisations) eines Jahres jeweils bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres zu veröffentlichen.

Die Angehörigen der Fachkreise können einer Veröffentlichung auf Namensbasis (individuelle Veröffentlichung) zustimmen oder diese ablehnen. Bei Ablehnung erfolgt die Veröffentlichung der Daten aggregiert, d. h. es werden nur die Summen und die Anzahl der Ärzte veröffentlicht. Daten von Organisationen im Gesundheitswesen werden immer unter Namensnennung veröffentlicht.

Alle Zahlungen erfolgen ohne Ausnahme auf der Basis von Verträgen, und sind als Nettobetrag, d.h. ohne die jeweilige Umsatzsteuer, in Euro angegeben. In Ausnahmefällen, in denen für unser Unternehmen aus dem abzurechnenden Betrag des Fachkreisangehörigen nicht ersichtlich ist, ob es sich um einen Netto- oder Bruttobetrag handelt (z.B. Reisekostenbelege), ist es möglich, dass es zu der Veröffentlichung vereinzelter Brutto-Beträge kommt.

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Transparenzdaten 2022
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Transparenzdaten 2021
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Transparenzdaten 2020
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