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Investor Relations

Informationen zum Rechtsformwechsel

Rechtsformwechsel der Biotest AG

Biotest AG firmiert jetzt unter Biotest GmbH & Co. KGaA 

Die Biotest AG hat auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 17.12.2025 beschlossen, ihre Rechtsform zu ändern. Der Beschluss über den Rechtsformwechsel der Biotest Aktiengesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Biotest Management GmbH wurde von der außerordentlichen Hauptversammlung mit deutlicher Mehrheit gefasst.

Der Formwechsel ist mit der Eintragung ins Handelsregister am 15.04.2026 in Kraft getreten. Mit der Eintragung in das Handelsregister firmiert die Gesellschaft nun als Biotest GmbH & Co. KGaA. Die wirtschaftliche und rechtliche Identität der Gesellschaft bleibt gewahrt und hat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft oder bestehende Verträge.

Die operative Leitung wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), Biotest Management GmbH, übernommen. Geschäftsführer ist Prof. Dr. Jörg Schüttrumpf.

 

1. Warum wurde die Rechtsform geändert? Was ist der Vorteil einer KGaA?

Wir haben diese Änderung geprüft, weil der Mehrheitsaktionär der Biotest AG, Grifols, sie in zulässiger Art und Weise über ein Einberufungsverlangen zu einer außerordentlichen Hauptversammlung initiiert hat. Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bildet unsere aktuelle Eigentümerstruktur sinnvoller ab.

2. Was genau ist eine KGaA und wie unterscheidet sie sich von anderen Rechtsformen wie einer GmbH oder einer AG?

Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Mischform aus einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG). Wie bei einer KG gibt es mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär), der für die Gesellschaft unbeschränkt haftet und die Geschäftsführung übernimmt. Die übrigen Gesellschafter sind als Kommanditaktionäre beteiligt und haften nur mit ihrer Einlage. Diese Kommanditaktionäre haben – wie die Aktionäre in der AG - Mitwirkungsrechte in der Hauptversammlung. Im Unterschied zur AG obliegt die Geschäftsführung nicht dem Vorstand, sondern liegt beim Komplementär (hier eine GmbH).

3. Was ist die Biotest Management GmbH?

Die Biotest Management GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Biotest GmbH & Co. KGaA. Der Geschäftsführer der Biotest Management GmbH wird die Geschäftsführung und die Vertretung der Biotest GmbH & Co. KGaA wahrnehmen. Prof. Dr. Jörg Schüttrumpf ist zum Geschäftsführer bestellt. Die Grifols S.A., Barcelona, Spanien als Konzern-Muttergesellschaft des Grifols-Konzerns hält indirekt 100% der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte an der Biotest Management GmbH.

4. Hat sich die strategische Ausrichtung nach dem Formwechsel verändert? 

Nein. Die strategische Ausrichtung, einschließlich des Turnarounds und der Rückkehr zur Profitabilität, wird unverändert bleiben. Der Rechtsformwechsel betrifft lediglich die rechtliche Struktur des Unternehmens.

5. Was wird mit meinen Biotest-Aktien passieren, wenn die Biotest AG zur Biotest GmbH & Co. KGaA umfirmiert?

Die Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Rechtsformwechsels in das Handelsregister Aktionäre der Biotest AG sind, werden Kommanditaktionäre der Biotest GmbH & Co. KGaA. Sie werden in demselben Umfang und mit derselben Anzahl an Stückaktien an dem Grundkapital der Biotest GmbH & Co. KGaA beteiligt, wie sie es vor Wirksamwerden des Rechtsformwechsels am Grundkapital der Biotest AG waren. In diesem Zuge werden die derzeit bestehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Biotest Aktiengesellschaft im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Biotest GmbH & Co. KGaA umgewandelt. Im Übrigen bleiben Zahl, Art und Umfang der 19.785.726 Stück-Stammaktien (in Worten: neunzehn Millionen siebenhundertfünfundachtzigtausend siebenhundertsechsundzwanzig) und 19.785.726 Stück-Vorzugsaktien ohne Stimmrechte (in Worten: neunzehn Millionen siebenhundertfünfundachtzigtausend siebenhundertsechsundzwanzig) unverändert.

6. Werden sich dadurch Stimm- oder Vorzugsrechte für Aktieninhaber ändern?

Nein. Die Stimm- und Vorzugsrechte der Aktien werden unverändert bleiben. In der Biotest GmbH & Co. KGaA übt man seine Rechte als Kommanditaktionär in der Hauptversammlung aus.