1. Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen von Arzneimitteln der Biotest AG (Biotest) und sonstige Leistungen, auch wenn diese Lieferungen oder Leistungserbringung ohne ausdrücklich Bezugnahme auf diese Bedingungen erfolgen. Mit Erteilung eines Auftrages, spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn Biotest sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
1.3 Die Lieferung von Arzneimitteln erfolgt ausschließlich an Besteller, die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) in der geltenden Fassung dazu berechtigt sind, Arzneimittel zu beziehen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote der Biotest sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns dreißig (30) Kalendertage oder an die im Angebot angegebenen Fristen gebunden.
2.2 Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigt haben oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Bestellungen oder Aufträge kann Biotest innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang annehmen.
2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von bestätigten Aufträgen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Preise, Preisänderungen
3.1 Soweit nichts anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Sofern keine besondere Preisvereinbarung besteht, berechnen wir die Preise gemäß unserer am Versandtag gültigen Preisliste.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise FCA, Biotests Werk, Dreieich, Deutschland (Incoterms® 2010). Liegt der Auftragswert unter 100,- €, wird für Nebenkosten, einschließlich Verpackung, eine Pauschale von 25,00 € berechnet.
3.3 Direktfahrten für Lieferungen am Bestelltag bzw. Lieferungen außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. Taxikosten, ICE-Kuriersendungen, Expresslieferungen etc.) gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Lieferzeiten
4.1 Falls nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich.
4.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten (insbesondere im Hinblick auf Plasma), Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen - nicht zu vertreten. Diese Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits im Verzug befinden.
4.3 Wenn die Behinderung länger als drei (3) Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Geraten wir in Verzug, kann der Besteller nach Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten; die Dauer der vom Besteller gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs (6) Wochen festgelegt. Sie beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns.
4.5 Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.
4.6 Wir sind zu Teillieferungen sowie zu entsprechender Berechnung jederzeit berechtigt.
5. Gefahrübergang
Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs richtet sich nach den vereinbarten Lieferbedingungen (Incoterms® Ausgabe 2010). Soweit nichts anderes vereinbart, gilt FCA, Biotests Werk, Dreieich, Deutschland (Incoterms® 2010).
6. Gewährleistung und Untersuchungspflicht
6.1 Unterlagen, Angaben in Prospekten, Preislisten und sonstigem dem Besteller überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder ausdrücklich schriftlich vereinbart werden sind.
6.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der produktspezifischen Laufzeit durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwölf (12) Monate seit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
6.3 Der Besteller hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Übergabe sorgfältig zu untersuchen. Offenkundige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Übergabe unter Angabe der Auftragsnummer und - soweit möglich - einer Probe schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung im gewöhnlichen Geschäftsverlauf schriftlich mitzuteilen.
6.4 Bei begründeten und rechtzeitig angezeigten Mängeln hat der Besteller nach Wahl von Biotest Anspruch auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir hierzu nicht in der Lage, so kann der Besteller nach seiner Wahl den Vertrag, der den mangelhaften Liefergegenstand betrifft, rückgängig machen oder den Kaufpreis mindern. Weitergehende Ansprüche des Bestellers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen.
6.5 Wir leisten für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen – soweit uns eine Nachbesserung solche möglich ist - im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
6.6 Wir stehen dem Besteller nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung der Arzneimittel zur Verfügung.
7. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
7.1 Wir haften für Ansprüche auf Schadensersatz
- für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit;
- soweit wir eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit des Liefer- oder Leistungsgegenstandes, unsere Fähigkeit, ihn zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen haben und aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie ein Schaden entsteht;
- für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden;
- statt der ganzen Leistung für schuldhafte Schlechtlieferungen oder ‑leistungen bei erheblichen Pflichtverletzungen;
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;
- nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Produkthaftungsgesetzes und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
- statt der Leistung wegen der schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten, wenn die Leistung dem Besteller nicht mehr zuzumuten ist oder die Lieferung oder Leistung von uns unmöglich ist.
7.2 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
7.3 Die Ziffern 7.1 und 7.2 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.
7.4 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und –minderung zu treffen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller und seine Konzernfirmen jetzt oder künftig entstehen, sowie bis zur vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt:
8.2 Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Besteller die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.
8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht §§ 491 ff. BGB (Verbraucherdarlehensvertrag) Anwendung finden - kein Rücktritt vom Vertrag vor.
9. Zahlung
9.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug; bei erfolgslosem Ablauf dieser Frist gilt für den Eintritt des Verzuges § 286 BGB. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers festzulegen, auf welche Forderungen die Zahlung angerechnet wird.
9.2 Ist der Besteller im Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behalten wir uns vor.
9.3 Wir berechnen pauschal 10,- € Mahnkosten für jede schriftliche Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzuges.
9.4 Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn uns anderweitig nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall weiter berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Schadensersatz zu verlangen.
9.4 Sofern der Besteller dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren zugestimmt hat, wird der Rechnungsbetrag von dem vom Besteller genannten Konto nach einer Vorabankündigung (vorherige Information über die Lastschrift) abgebucht. In der Vorabankündigung werden Tag und der Betrag der Lastschrift genannt. Die Vorabankündigung erfolgt wenigstens einen Tag vor der Abbuchung.
9.5 Der Besteller ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Arzneimittelsicherheit
Auf der Basis internationaler rechtlicher Verpflichtungen, wie z.B. die EU Richtlinien für Arzneimittel und dem deutschen Arzneimittelgesetz, unterhält Biotest ein System zum Sammeln und Bewerten von Arzneimittelrisiken, um das Risiko für Patienten zu minimieren. Aus diesem Grund ist der Besteller verpflichtet, Biotest sofort über alle Arzneimittelrisiken (Verdacht auf Nebenwirkungen/Produktbeanstandungen) zu informieren:
Biotest AG, Corporate Drug Safety, Landsteinerstraße 5, D-63303 Dreieich, Tel. +49-6103-801-756, Fax: +49-6103-801-854, email: drugsafety@biotest.com
11. Gerichtsstand; Rechtswahl; Datenschutz
11.1 Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten für beide Teile Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers unbekannt ist.
11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluß des Wiener UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Besteller und wir sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, verwirklicht.
11.4 Informationen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren Rechten können Sie unter folgenden Link finden https://www.biotest.com/de/de/service/datenschutzerklaerung.cfm.
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