1. Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware
oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
2.1 In Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. enthaltene Angebote sind - insbesondere bezüglich der Preisangaben -
freibleibend und unverbindlich. Muster, Abbildungen usw. und sämtliche Angaben über Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30
Kalendertage oder an die im Angebot angegebenen Fristen.
2.2 Bestellungen nehmen wir gerne während den Geschäftszeiten entgegen
(Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr).
Für Bestellungen mit Auslieferung am darauf folgenden Tag, welche nach 14:30 Uhr bei uns
eintreffen, können zusätzliche Bearbeitungsgebühren von CHF 30.-- entstehen.
Für Notfallbestellungen ausserhalb der Geschäftszeiten wählen Sie bitte unsere Hotline 0800 11 22 77.
2.3 Um Fehllieferungen zu vermeiden, bitten wir Sie, bei Bestellungen folgende Positionen anzugeben: Artikelnummer,
Beschreibung des Produktes, Packungsgrösse, Stückzahl.
2.4 Sämtliche Aufträge bedürfen regelmässig zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer ist
vier Wochen an seine Offerte gebunden.
2.5 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Preise, Preisänderungen
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich rein netto in CHF, ab unserem Lager (exklusive Mehrwertsteuer).
Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
3.2 Für Lieferungen von Handelsware unter CHF 200.-- verrechnen wir eine Pauschale für Porto und Verpackung von
CHF 14.--; für Lieferungen unter CHF 100.-- zusätzlich einen Kleinmengenzuschlag von CHF 8.--. Die Kosten für
gewünschte Expresssendungen, Nachnahmen usw. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3 Unsere Pharmaprodukte werden grundsätzlich temperaturkontrolliert und per PostPac Priority franko
Domizil verschickt. Für Lieferungen von Pharmaprodukten mit einem Bestellwert von unter CHF 1'000.-- verrechnen wir
zusätzlich CHF 40.- pro Lieferung. Unseren Einzelhandelskunden werden für jede Lieferung unabhängig vom Bestellwert
eine Lieferpauschale von CHF 40.-- für die entstehenden Versandkosten in Rechnung gestellt.
3.4 Für Express-Sendungen von Pharmaprodukten, Lieferungen am Bestelltag oder Lieferungen ausserhalb der
regulären Arbeitszeit (zwischen. 17.00 - 08.00 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen usw.) werden zusätzlich die
effektiven Transportkosten verrechnet (Swiss-Express, Bahn-Intercity, Taxi oder Kurier).
4. Lieferzeiten
4.1 Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten. Normale Lieferungen werden von Montag bis Freitag;
dringende Lieferungen umgehend versandt. Erfüllungsort bleibt in jedem Fall Rupperswil.
4.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an
Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten - haben wir - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen - nicht zu vertreten.
Diese Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits im Verzug befinden.
4.3 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Geraten wir in Verzug, kann der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von sechs Wochen vom Vertrag zurücktreten.
Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen sowie zu entsprechender Fakturierung jederzeit berechtigt.
5. Retouren
Rücksendungen von Waren dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Von uns genehmigte
Rücksendungen werden mit einem Abzug von 15% des Verkaufspreises gutgeschrieben (Ausnahmen vorbehalten).
Im Kühlschrank zu lagernde Produkte (+2 bis + 8º C) können aus Gründen der Qualitätssicherung in der Regel
nicht mehr zurückgenommen werden. Eine ausnahmsweise Rücknahme verkaufter Ware kann nur bei unbeschädigtem
Temper Evident Seal, unveränderter Packung und mit unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Rücksendungen und
Beanstandungen können nur innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Waren auf den Käufer über. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
7. Gewährleistung und Untersuchungspflicht
7.1 Angaben in Prospekten, Preislisten und sonstigem dem Käufer von uns überlassenen Informationsmaterial sowie
produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des
Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart
werden.
7.2 Verbrauchsmaterialen / Diagnostika
Defekte Reagenzien werden nach Bestätigung unserer Abteilung Qualitätskontrolle ersetzt.
7.3 Geräte
Apparate und Programme werden vor der Auslieferung getestet und kontrolliert. Sollten trotzdem Mängel auftreten,
gewähren wir Ihnen auf alle Neugeräte eine Garantie von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
Während dieser Zeit reparieren wir fabrikationsbedingte oder durch Materialfehler verursachte Mängel kostenlos
oder ersetzen nach unserer Wahl die entsprechenden Geräte.
7.4 Nicht unter die Garantie fallen: allgemeine Abnützungen, Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung
durch den Käufer oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind.
7.5 Unbeschadet seiner etwaigen Gewährleistungsrechte ist der Käufer verpflichtet, auch einen mit unerheblichen
Mängeln behafteten Liefergegenstand anzunehmen.
7.6 Lieferungen sind nach Erhalt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zu kontrollieren. Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7.7 Wir leisten für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen
Liefergegenstand.
7.8 Wir stehen dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung der
Erzeugnisse zu Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Massgabe von Ziff. 7, wenn hierfür ein
besonderes Entgelt vereinbart wurde.
8. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
8.1 Wir haften auf Schadenersatz
a) für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit;
b) soweit wir eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit des Liefer- oder Leistungsgegenstandes,
unsere Fähigkeit, ihn zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen haben und aus der
Nichterfüllung einer solchen Garantie ein Schaden entsteht;
c) für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen
verursacht werden;
d) statt der ganzen Leistung für schuldhafte Schlechtlieferungen oder -leistungen bei erheblichen
Pflichtverletzungen;
e) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;
f) nach den Bestimmungen des Heilmittelgesetzes, des Produkthaftpflichtgesetzes und etwaigen anderen
zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
g) statt der Leistung wegen der schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten, wenn die Leistung dem Käufer
nicht mehr zuzumuten ist oder die Lieferung oder Leistung von uns unmöglich ist.
8.2 Ist keine der Fallgruppen aus Ziff. 7.1 erfüllt, ist die Schadenersatzpflicht im gesetzlich maximalen Umfang
wegbedungen.
8.3 Der Käufer ist verpflichtet, im Schadenfall seiner Schadenminderungspflicht nachzukommen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Wechsel und Checks gelten erst
nach Einlösung als Bezahlung.
10. Zahlung
10.1 Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser
Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne die Ansetzung einer Nachfrist in Verzug.
10.2 Wir behalten uns die Ablehnung von Checks und Wechsel ausdrücklich vor.
10.3 Eine Verrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen.
10.4 Wir behalten uns die Verrechnung von Verzugszinsen und Mahnspesen ausdrücklich vor.
11. Datenschutz
11.1 Biotest (Schweiz) AG bearbeitet Personendaten der Bestellenden, z.B. für Lieferung, Fakturierung oder Pflege von Kundenbeziehungen,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Daten werden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet.
11.2 Informationen zur Bearbeitung und zum Umgang mit Personendaten der Bestellenden sowie zu den Rechten der Bestellenden in Bezug auf
deren Personendaten sind in der Datenschutz-Erklärung von Biotest (Schweiz) AG enthalten.
12. Gerichtsstand; anwendbares Recht; Teilnichtigkeit
12.1 Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Rupperswil.
12.2 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss (i) internationaler Übereinkommen, auch
dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980
(CISG) und (ii) der kollisionsrechtlichen Normen.
12.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Der Käufer und wir sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig,
verwirklicht.
Stand Januar 2021