Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Geschäftspartner,
auch wenn Sie persönlich tagtäglich alle Gesetze, Vorgaben und Richtlinien einhalten, kann es vorkommen, dass Sie von Verstößen Dritter bei Biotest erfahren oder Hinweise auf unethisches, illegales oder unverantwortliches Handeln erhalten. Wenn Sie tatsächliche Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten erkennen und möchten dies melden, so können Sie das auf folgenden Wegen tun:
i) Bezieht sich das Fehlverhalten auf Straftaten im Zusammenhang mit dem betrieblichen Handeln bei Biotest, so können Sie sich zunächst an den lokalen Compliance Officer oder die Corporate Compliance Abteilung wenden.
ii) Bezieht sich das Fehlverhalten auf Verstöße gegen Menschenrechte im Zusammenhang mit Lieferanten von oder dem betrieblichen Handeln bei Biotest, so können Sie sich zunächst an Ihren Vorgesetzten, den lokalen Compliance Officer oder die Corporate Compliance Abteilung wenden.
iii) Wenn Sie Beschwerden über Mängel oder im Hinblick auf Umweltbelange bei Biotest und bei Biotest-Lieferanten oder im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Biotest melden wollen, können Sie sich zunächst an die Kollegen der Abteilung Arbeitssicherheit / EHS (Environmental Health Safety) unter ehs@biotest.com und +49(0) 6103 801 666 wenden.
iv) Bezieht sich das Fehlverhalten auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder fühlen Sie sich in erheblicher Weise am Arbeitsplatz diskriminiert oder unfair behandelt, so können sich Mitarbeiter von Biotest zunächst an Ihre HR-Partner bzw. Ansprechpartner wenden.
Kann die von Ihnen vorgebrachte Angelegenheit nicht durch die o.g. Ansprechpartner beigelegt werden oder fühlen Sie sich unwohl dabei, die Angelegenheit mit diesen zu besprechen, können Sie sich, soweit es sich um Fehlverhalten gemäß Ziffer i) bis iii) handelt, offen oder anonym der dafür eingerichteten Telefon-Hotline mit einem externen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt bedienen:
Compliance Telefon-Hotline
unter 00800 8010 1234 (aus Deutschland)
bzw. 0-00800 8010 1234 (aus dem Biotest-Netz heraus)
Für Länder mit Tochtergesellschaften bzw. Repräsentanz:
Brasilien | 0800 89 20 866 |
Frankreich | 0800 90 53 99 |
Großbritannien | 0800 09 68 795 |
Italien | 800 79 08 40 |
Russland | 8800 30 17 428 |
Österreich | 0800 29 25 90 |
Schweiz | 0800 55 85 34 |
Spanien | 900 99 49 48 |
Ungarn | 06800 21 487 |
Unter diesen gebührenfreien Rufnummern sowie der gebührenpflichtigen Rufnummer: erreichen Sie die Rechtsanwälte Dr. André Kowalski (+49-(0)211- 261 088 12) oder Tim Arne Schmidt (+49-(0)211- 261 088 13) der Anwaltskanzlei Kowalski Clemens Schmidt in Düsseldorf. Ihnen können Sie, ohne Nachteile befürchten zu müssen, Ihre Hinweise oder Verdachtsmomente nennen und auf Wunsch auch anonym bleiben. Die genannten Rechtsanwälte sind in diesem Fall verpflichtet, auch uns gegenüber Ihre Anonymität zu wahren und ihre Pflicht zu anwaltlicher Verschwiegenheit zu befolgen.
Hierhin können Sie sich auch wenden, wenn Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter oder andere durch das betriebliche Handeln von Biotest oder Biotest-Mitarbeitern betroffene Personen verübt werden, die um Rat nachsuchen, Bedenken äußern, Fehlverhalten melden oder Informationen zu einer Ermittlung beitragen. Biotest duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die einen Missstand oder einen Verdacht melden; sollten diese dennoch vorkommen, so können arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung die Folge sein.