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Investor Relations

Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biotest AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

 

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 10. März 2023, hat die Biotest AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

  • Der Aufsichtsrat der Biotest AG hat entgegen der Empfehlung D.4 des DCGK keinen eigenen Nominierungsausschuss, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt, gebildet. Die Aufgaben des Nominierungsausschusses werden durch den Personal- und Vergütungsausschuss wahrgenommen.

  • Die Biotest AG hat der Empfehlung D.10 des DCGK teilweise nicht entsprochen. Nach S. 3 der Empfehlung D.10 des DCGK soll der Prüfungsausschuss regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand beraten. Aus Sicht des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses war die Teilnahme des Vorstands an den Sitzungen des Prüfungsausschusses bisher stets geboten. Der Prüfungsausschuss kann ohne den Vorstand oder den Abschlussprüfer beraten, wenn der Aufsichtsrat oder der Prüfungsausschuss dies für erforderlich halten.

  • Der Aufsichtsrat der Biotest AG hat entgegen der Empfehlung G.3 des DCGK die Vergleichsgruppe anderer Unternehmen (sog. Peer Group) zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder bislang zwar herangezogen, aber nicht offengelegt. Die Heranziehung der Vergleichsgruppe anderer Unternehmen wurde in der ordentlichen Hauptversammlung 2023 durch einen Horizontal- und Vertikalvergleich der Vergütung der aktuell amtierenden und ehemaligen Vorstände sowie der durchschnittlichen und geschuldeten Vergütung des Vorstands und aller Mitarbeitenden der Biotest AG erläutert.

  • Die Biotest AG hat der Empfehlung G.10 des DCGK nicht entsprochen. Nach der Empfehlung G.10 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Das von der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 gebilligte Vergütungssystem bestimmt, dass sowohl die erfolgsunabhängigen (fixen) Vergütungskomponenten als auch die erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder der Biotest AG nicht aktienbasiert sind, sondern im Wege der Barauszahlung erfolgen. Nach Auffassung des Aufsichtsrats hat sich das bestehende System der Langfristvergütung bewährt, sodass es bislang kein Grund zur Vornahme struktureller Änderungen gab.

  • Die Biotest AG hat der Empfehlung G.12 des DCGK nicht entsprochen. Im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags soll die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, gemäß Empfehlung G.12 des DCGK nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen. Die aktuellen Vorstandsverträge sehen hierzu keine ausdrückliche Regelung vor. Da die gegenwärtigen Bestimmungen im Fall des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds als angemessen erachtet werden, besteht nach Auffassung des Aufsichtsrats auch weiterhin keine Notwendigkeit, eine entsprechende Regelung in die Vorstandsdienstverträge aufzunehmen.

Die Biotest AG erklärt weiter, dass sie den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 mit Ausnahme der genannten Abweichungen entsprechen wird. Die abgegebene Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.biotest.com/de/de/investor_relations.cfm#) veröffentlicht.

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    Dreieich, den 15. März 2024

    Für den Vorstand
    Für den Aufsichtsrat

     
    Peter Janssen Ainhoa Mendizabal Zubiaga Dr. Jörg Schüttrumpf Dr. Bernhard Ehmer

    Auf der Biotest-Internetseite können neben dieser aktuellen auch frühere Fassungen der Entsprechenserklärung eingesehen und heruntergeladen werden.

    Der Bericht zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Biotest AG (unter https://www.biotest.com/de/de/investor_relations.cfm#) veröffentlicht.