Nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU/596/2014) ("MAR") sind die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie sonstige Personen, die bei der Biotest AG Führungsaufgaben wahrnehmen, verpflichtet, Geschäfte mit Biotest Aktien oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten der Biotest AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Die Meldepflicht obliegt auch natürlichen und juristischen Personen, die mit oben genannten Personen in enger Beziehung stehen.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Veröffentlichungswegen veröffentlicht die Biotest AG Angaben zu den Geschäften von Führungspersonen der letzten zwölf Monate unverzüglich auf dieser Internetseite und übersendet der BaFin einen entsprechenden Beleg über die Veröffentlichung.