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Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.

In der hier veröffentlichten Grundsatzerklärung stellt die Biotest AG dar,

  • welche Verfahren angewendet werden, um mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette umzugehen,
  • mit welchen konkreten Risiken die Biotest AG konfrontiert ist und
  • was die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen an die Beschäftigten und Zulieferer sind.

Diese Grundsatzerklärung erweitert die bereits vorhandenen unternehmerischen Verhaltenskodizes und den Lieferantenkodex, um die Erläuterungen zum Umgang und zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette.

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Grundsatzerklärung der Biotest AG zum Lieferkettensorgfalts-
pflichtengesetz (LkSG)
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