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Investor Relations

Frauenanteil in Führungspositionen

Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach §§ 76 Abs. 4 und 111 Abs. 5 AktG


Entwicklung von Frauen in Führungspositionen

Das Handelsgesetzbuch (HGB) sieht für Unternehmen wie die Biotest AG, die der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen, vor, dass sie sich selbst Zielgrößen für die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat, Vorstand und in den nachgeordneten Führungsebenen festlegen.

Frauen im Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2024 hatte der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil von 30 % bestimmt. Diese Zielgröße war zum 31. Dezember 2024 unterschritten. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 hat der Aufsichtsrat die Zielgröße von 33,3 % für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt und sich deren Erreichung bis zum 31. Dezember 2027 aufgegeben.

Der Aufsichtsrat der Biotest AG setzt sich satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern zusammen, davon vier Vertreter der Anteilseigner und zwei Vertreter der Arbeitnehmer, die im Berichtsjahr alle mit Männern besetzt waren. Damit wird die Zielgröße von 33,3 % Frauen gegenwärtig unterschritten.

Frau Susanne Butler wurde auf Vorschlag des Betriebsrats mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch gerichtlichen Beschluss als Vertreterin der Arbeitnehmer bestellt, nachdem Herr Jürgen Heilmann sein Mandat zum 31. Januar 2026 niedergelegt hatte. Seit dem 16. Februar 2026 ist ein Mitglied des Aufsichtsrats weiblich.

Die derzeit als Vertreter der Anteilseigner bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von der Hauptversammlung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Turnusmäßige Neuwahlen finden somit in der ordentlichen Hauptversammlung 2027 statt. Die vorherige Umsetzung der Zielgröße für die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat kann nur durch eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats oder Niederlegung des Mandats und Neuwahl eines oder mehrerer Mitglieder umgesetzt werden.

Die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern zur Einhaltung der Zielgröße hält der Aufsichtsrat für nicht zielführend. Der Aufsichtsrat ist auf personelle Stabilität im Aufsichtsrat bedacht. Angesichts des derzeitigen Umbruchs, in dem sich die Biotest AG befindet, bevorzugt der Aufsichtsrat, Nachfolgeentscheidungen anhand fachlicher Qualifikation zu treffen. Auf die Besetzung der Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nimmt der Aufsichtsrat keinen Einfluss, sondern orientiert sich an den Vorschlägen des Betriebsrats und den Wahlergebnissen.

Frauen im Vorstand

Für das Geschäftsjahr 2024 hatte der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 33,3 % bestimmt. Die Zielgröße war zum 31. Dezember 2024 unterschritten. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 die Zielgröße von 0 % für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt. Die Zielgröße gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Der Vorstand war zum 31. Dezember 2025 mit Herrn Dr. Schüttrumpf als alleinigem Mitglied des Vorstands ausschließlich männlich besetzt. Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2025 einen aus einer Person bestehenden Vorstand für ausreichend. Die genannte Zielgröße ist erreicht.

Eine Änderung in der Besetzung des Vorstands oder Aufstockung ausschließlich zum Zweck der Erhöhung der Frauenquote hält der Aufsichtsrat für nicht sachgemäß. Dennoch betrachtet der Aufsichtsrat die Gleichstellung der Geschlechter sowie allgemein die Förderung der Vielfalt und Gleichberechtigung als wichtige Aufgabe.

Der Aufsichtsrat wird grundsätzlich bei der Auswahl geeigneter Mitglieder des Vorstands neben den fachlichen und persönlichen Qualifikationen im Interesse einer diversen Zusammensetzung des Leitungsorgans auch eine geschlechtlich diverse Besetzung des Vorstands berücksichtigen.

Nach dem Formwechsel der Biotest AG in eine KGaA wird der Aufsichtsrat nicht mehr über die Besetzung des Leitungsorgans bestimmen.

Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene

Der Vorstand der Biotest AG hat sich für die Beteiligung von Frauen auf der ersten Führungsebene eine Zielgröße von 35 % bis zum 1. Januar 2026 gesetzt und diese zum 31. Dezember 2025 mit einem Anteil von 50,0 % übertroffen. Die Zielgröße für die erste Führungsebene wurde durch den Vorstand auf 35 % bis zum 31. Dezember 2027 belassen.

Die Zielgröße für die zweite Führungsebene wurde auf 35 % bis zum 1. Januar 2026 festgelegt. Zum 31. Dezember 2025 betrug der Anteil an Frauen in dieser Führungsebene 28,1 %. Die absolute Zahl weiblicher Führungskräfte auf dieser Ebene liegt auf dem bisherigen Höchststand. Da die Gesamtzahl der Positionen gewachsen ist und aufgrund der geringen Fluktuation Veränderungen im Wesentlichen über Neueinstellungen erfolgen, steigt die Quote jedoch nur schrittweise. Die Zielgröße für die zweite Führungsebene wurde durch den Vorstand ebenfalls auf 35 % bis zum 31. Dezember 2027 belassen.