Die Biotest AG und ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften („Biotest“) bekennen sich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung im Sinne international anerkannter Standards, insbesondere der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), der zehn Prinzipien des Global Compact der UN, der Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der anwendbaren Normen für ökologisches und nachhaltiges Wirtschaften. Dasselbe erwartet Biotest von ihren Geschäftspartnern.
Dementsprechend verpflichten Sie sich als Geschäftspartner der Biotest, durch angemessene Maßnahmen darauf hinzuwirken, im Rahmen von und in Verbindung mit Ihrer betrieblichen Tätigkeit alle anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften und insbesondere folgende Bestimmungen einzuhalten:
1. Biotest Verhaltenskodex
Die Bestimmungen des Biotest ETHIK- UND VERHALTENSKODEX, abrufbar von der Internetseite der Biotest AG, zurzeit unter https://www.biotest.com/at/files/pdf8/2020-04-24_biotest-ethik--und-verhaltenskodex-003.pdf
2. Gerechte Sozial- und Arbeitsbedingungen und andere Menschenrechte
Die international anerkannten Menschenrechte Ihrer Mitarbeiter sowie der von Ihrer Geschäftstätigkeit betroffenen Menschen.
2.1 Verbot von Zwangsarbeit
Das Verbot der Sklaverei, Knechtschaft, Zwangsarbeit, erzwungener Gefangenenarbeit, Zwangsverpflichtung von Arbeitskräften oder Menschenhandel gemäß der Konvention 29 der ILO.
2.2 Verbot von Kinderarbeit
Das Verbot des Einsatzes von Kinderarbeit gemäß den Konventionen 138 und 182 der ILO, den Leitsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen und/oder den nationalen Gesetzen.
2.3 Faire Vergütungen und Arbeitszeit
Die Beachtung aller anwendbaren nationalen oder internationalen Gesetze und Vorschriften zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen sowie der anwendbaren Arbeitszeit-, Entgelt- und Vergütungsbestimmungen.
2.4 Keine Diskriminierung
Alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über das Verbot von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Behinderung, körperlicher Konstitution, sexueller Orientierung, gesundheitlicher Verfassung, politischer Zugehörigkeit, des Geschlechts, Alters, Aussehens oder einer Mitgliedschaft in Vereinigungen, einer möglichen Elternschaft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale.
2.5 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Koalitionsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.
2.6 Gesundheit und Sicherheit
Sicherstellung eines Arbeitsumfelds in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen und internationalen Standards, insbesondere im Hinblick auf sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze.
das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte, wenn diese aufgrund Ihrer mangelnden Unterweisung oder Kontrolle eines der in dieser Ziffer 2 festgelegten Menschenrechte verletzen.
2.7 Widerrechtlicher Entzug oder Verdrängung von natürlichen Lebensgrundlagen
Die Verbote der widerrechtlichen Zwangsräumung und widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert.
3. Ökologische Nachhaltigkeit
Alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt, zur Vermeidung oder Minimierung von Umweltbelastungen wie insbesondere schädliche Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder übermäßigen Wasserverbrauch.
Wertschöpfungskette und Schlussbemerkung
Sie werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um darauf hinzuwirken, dass die Grundprinzipien dieses Code of Conduct auch von Ihren Geschäftspartnern beachtet werden.
Biotest wird diesen Code of Conduct regelmäßig auf seine Effektivität und Angemessenheit überprüfen und gegebenenfalls entsprechend aktualisieren.