Sprachauswahl

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Biotest AG
Biotest Pharma GmbH
Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH

 

§ 1 Geltung

(1) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen finden keine Anwendung, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.
(3) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 
§ 2 Angebot, Annahme

Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Bestellung innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Nur schriftlich erteilte Aufträge sind für uns bindend. Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Entsprechendes gilt für Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen.

 
§ 3 Preise, Zahlung

(1) Der Preis versteht sich für Lieferung frei Haus, einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 21 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.
(3) Rechnungen sind uns in dreifacher Ausfertigung zuzusenden.

 
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.

 
§ 5 Lieferung

(1) Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend im Sinne von
§ 376 Abs. 1 HGB.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt davon unberührt.
(3) Der Verkäufer stellt sicher, dass die Waren (a) an sicheren Betriebsstätten und Umschlagsorten hergestellt, gelagert, be- oder verarbeitet und verladen werden und (b) während der Produktion, Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verladung und Beförderung vor unbefugten Zugriffen geschützt sind. Daneben ist der Verkäufer verpflichtet, bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung ausschließlich angemessen qualifiziertes, zuverlässiges und im Hinblick auf bestehende Sicherheitsrisiken überprüftes Personal einzusetzen.

 
§ 6 Gefahrübergang, Versendung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung am genannten Bestimmungsort auf uns über.


§ 7 Mängelrüge

(1) Soweit § 377 HGB Anwendung findet, wird die Rügefrist für offene Mängel auf zwei Wochen verlängert.
(2) Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Entdeckung.

 
§ 8 Mängelhaftung, Gewährleistung

(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.
(2) Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Verkäufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.
(3) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 36 Monate nach Gefahrübergang.
(4) Haftungsausschlüsse und/oder Haftungsbeschränkungen des Verkäufers finden unabhängig von deren Art, Inhalt und Umfang keine Anwendung.

 
§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluß des UN-Kaufrechts). Soweit das deutsche Recht auf eine andere Rechtsordnung verweist, findet diese Verweisung keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort ist die von uns in der Bestellung angegebene Versandadresse. Sollte keine Versandadresse angegeben sein, ist Erfüllungsort unser Werksgelände Landsteinerstraße 5, 63303 Dreieich, Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.